Häufige Fragen

Viele Fragen, viele Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns gerne »

 

Anmeldung

Sie können sich während der Öffnungszeiten » in der Stadtbibliothek im PFL, in der Kinderbibliothek am PFL oder in den Stadtteilbibliotheken anmelden.
Sie können die Erstellung des Bibliotheksausweises auch online beantragen ».

  • Für die Anmeldung benötigen wir Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit amtlicher Meldebestätigung.
  • Kinder unter 16 Jahren müssen das Anmeldeformular von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
  • Das Formular » (PDF, 103 KB, barrierefrei) können Sie ausdrucken und zur Anmeldung ausgefüllt mitbringen.
  • Für die Ausstellung des Bibliotheksausweises ist eine einmalige Gebühr zu entrichten.
  • Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserer Satzung » (PDF, 109 KB).
  • Hier finden Sie eine Übersicht über unser Angebot ».

Hinweis: Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche, die eine auf ihren Namen ausgestellte OLCard » beziehungsweise TIM-Ticket vorlegen, können das vom Jobcenter beziehungsweise Sozialamt gewährte Guthaben bei der Anmeldung verrechnen lassen. Die OLCard/TIM-Ticket, die auch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes abwickelt, ermöglicht eine Anrechenbarkeit auf die Ausstellung des Bibliotheksausweises oder dessen Verlängerung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer und andere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Medien aus der Stadtbibliothek im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit einsetzen möchten, erhalten auf Antrag und für ausschließlich dienstliche Zwecke einen gebührenfreien Institutionen-Ausweis.

Mit einem Institutionen-Ausweis können Sie unbürokratisch Bücher und andere Medien aus der Stadtbibliothek für die Nutzung in Ihrer Einrichtung ausleihen. Er berechtigt darüber hinaus zur Ausleihe von Medienboxen. 

Für Medien, die mit einem Institutionen-Ausweis aus dem allgemeinen Bestand der Stadtbibliothek ausgeliehen werden, gelten die regulären Ausleihbedingungen (Fristen, Ausleihgebühren, Verlängerungsmöglichkeiten).

Sie können den Bibliotheksausweise für Institutionen auch online beantragen »

Das Anmeldeformular zum Ausdrucken finden Sie hier » (PDF, 60 KB, barrierefrei)

Bitte rufen Sie uns an, damit wir Ihren Bibliotheksausweis sperren können, um unbefugte Ausleihen auf Ihrem Konto zu verhindern. Sollten Sie Ihren Bibliotheksausweis wiederfinden, entsperren wir ihn wieder. Ansonsten können Sie sich gegen Vorlage Ihres Personalausweises einen kostenpflichtigen Ersatzausweis von uns ausstellen lassen.

Hier finden Sie die entsprechenden Telefonnummern und Öffnungszeiten ».

Gebühren

Für die Angebote der Stadtbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:

Bibliotheksausweis/Ersatzausweis

Erwachsene 2,50 Euro
Kinder unter 16 Jahren 1 Euro
Ausweisverlängerungsgebühr pro Jahr:                
Erwachsene 2,50 Euro
Kinder unter 16 Jahren kostenfrei

Ausleihgebühren

Siehe „Ausleihe und Verlängerung“.

Besondere Benutzungsgebühren bei Überschreitung der Leihfrist

Pro Medium und Öffnungstag:  
Erwachsene 0,30 Euro
Kinder unter 16 Jahren                                         0,10 Euro

Sonstige Gebühren

Reservierung je Medieneinheit 1 Euro
Erinnerung bei Überschreitung der Leihfrist         0,50 Euro
Bearbeitung eines Verlängerungsantrages  
(schriftlich, telefonisch, per E-Mail) 0,50 Euro
Entleihen ohne Bibliotheksausweis  
(je Kontoöffnung) 0,50 Euro
Forderungsbescheid 3,50 Euro
Ausdruck, je DIN A 4-Seite 0,10 Euro

Ersatz für Medien

Beschaffung eines Ersatzexemplars oder Zahlung des Zeitwertes plus Bearbeitungsgebühr 25 Euro – insgesamt höchstens der Neuwert.
Einarbeitungsgebühr 2,50 Euro

Gebühren bezahlen

Bitte beachten Sie, dass offene Gebühren innerhalb von vier Wochen bezahlt werden müssen.

So können Sie bezahlen:

  • bar in allen Einrichtungen » der Stadtbibliothek Oldenburg unter Vorlage des Bibliotheksausweises.

  • per EC-Karte in der Stadtbibliothek im PFL.

  • per Überweisung durch Nutzung der Bankverbindungen der Stadtverwaltung Oldenburg und durch Angabe des Kassenzeichens: 010300110002493 und der Bibliotheksausweisnummer.
    Bitte beachten Sie hierbei, dass die Bearbeitungszeit mindestens eine Woche beträgt.
    Achten Sie darauf, den genauen Betrag zu überweisen, der in Ihrem Benutzerkonto angezeigt wird. Eine Vorauszahlung höherer Beträge ist nicht möglich.

Beispiel:
Angaben zum Zahlungsempfänger: Stadtkasse Oldenburg
IBAN: DE49 2805 0100 0000 4001 68
BIC: SL ZO DE 22
Verwendungszweck: 010300110002493
Verwendungszweck / 2. Zeile: Bibliotheksausweisnummer

Ausleihe und Verlängerung

Ausleihbedingungen

Hier finden Sie eine Übersicht über die verfügbaren Medien ». Wenn Sie Medien in der Stadtbibliothek ausleihen, gelten folgende Bedingungen: 

Medienart Ausleihdauer Ausleihgebühr Verlängerung
Bücher 4 Wochen nein ja
Bestseller 4 Wochen 2 Euro nein
CDs 4 Wochen 0,30 Euro ja
CD-Paket (ab 4 CDs) 4 Wochen 1 Euro ja
CD-ROM 4 Wochen 1 Euro ja
Spielfilme 7 Tage 1 Euro ja
Sachfilme 14 Tage 1 Euro ja
Kassetten 4 Wochen nein ja
Tonies 4 Wochen 0,30 Euro ja
Spiele 4 Wochen nein ja
Konsolenspiele 4 Wochen 1 Euro ja
Zeitschriften * nein *
Zeitungen nur Vorortnutzung    


*Ausleihdauer und Verlängerungsmöglichkeiten der Zeitschriften richten sich nach der Aktualität der Hefte. Achten Sie bitte auf entsprechende Aushänge.

Grundsätzlich können Sie die Leihfrist ausgeliehener Medien bis zu dreimal verlängern. Von dieser Regelung sind folgende Medien ausgenommen:

  • Titel, die bereits von anderen Kunden vorgemerkt wurden

  • die Bestseller

  • die aktuellen Exemplare unserer Zeitschriften

  • Weihnachtsbücher (von Oktober bis Weihnachten)

Verlängerung online über die Webseite

Über Ihr Kundenkonto können Sie die Leihfrist ausgewählter Medien selbst verlängern. Sie erhalten keine schriftliche Bestätigung, da Sie den neuen Rückgabetermin angezeigt bekommen. Bei gebührenpflichtigen Medien wird erneut die Ausleihgebühr fällig.

Telefonische und schriftliche Verlängerungen der Leihfrist

Auf Wunsch verlängern wir die Leihfrist Ihrer Medien telefonisch oder schriftlich. Dieser Service kostet 0,50 Euro und beinhaltet die automatische Zusendung eines Auszugs Ihres Medienkontos. Verlängerungswünsche werden unabhängig vom Ausleihort in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek entgegen genommen.
Bitte geben Sie dabei immer die Nummer Ihres Bibliotheksausweises an. Sie finden die Ausweisnummer auf der Rückseite des Bibliotheksausweises unter dem Strichcode.

Hier finden Sie die Adressen und Telefonnummern aller Ausleihstellen »

Verlängerung der Leihfrist vor Ort in der Bibliothek

Wenn Sie in einer unserer Ausleihstellen sind, können Sie die Leihfrist Ihrer Medien dort einzeln oder pauschal verlängern. Dieser Service ist kostenlos.

Ausführliche Informationen zur Suche im Bibliothekskatalog befinden sich auf der Seite zur Mediensuche ».

Wichtig ist vor allem die Signatur. Sie gibt an in welchem Bereich das Medium in den Bibliotheken einsortiert ist. Die Sortierung und Systematik selbst unterscheidet sich von Bibliothek zu Bibliothek. Die Lagepläne vor Ort erleichtern die Orientierung. Gerne steht Ihnen aber auch unser Personal zur Verfügung, um die gesuchten Medien zu finden und die Systematik zu erklären.

Gegen eine geringe Gebühr von 1 Euro pro Medieneinheit können Sie – sowohl aktuell verliehene als auch verfügbare – Medien aus dem Bibliothekssystem reservieren. Die Medien werden am gewünschten Ausgabeort für Sie bereitgestellt.

Sie können Medien selbstständig über die Webseite reservieren als auch vor Ort oder per Telefon in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek Oldenburg ».

Melden Sie sich bei uns, wir klären dann den weiteren Ablauf mit Ihnen. Generell können Sie ein Ersatzexemplar beschaffen, oder Sie zahlen den Zeitwert plus eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro – insgesamt jedoch höchstens den Neuwert. Die Einarbeitungsgebühr beträgt 2,50 Euro.

Weitere Fragen

Über den Anmeldebutton in der oberen rechten Bildschirmecke können Sie sich mit ihren Anmeldedaten einloggen. Haben Sie Ihr Passwort nicht geändert, ist dies Ihre Bibliotheksausweisnummer und Ihr Geburtsdatum. Anschließend erscheint "Mein Bereich". Dort finden Sie eine Übersicht über Ihre ausgeliehenen Medien, Reservierungen und Gebühren. Zusätzlich finden Sie weitere nützliche Kontofunktionen, um beispielsweise ihr Passwort zu ändern oder verschiedene Benachrichtigungswege einzustellen.

Wenn Sie bereits eingeloggt sind und eine beliebige Suche gestartet haben, können Sie auf der Ergebnisseite direkt unter den Sortierungsmöglichkeiten Ihre „Suchanfrage speichern". Anschließend können Sie die Suchanfrage benennen und entscheiden, ob Sie über „Bitte um Benachrichtigung" in Ihrem Konto oder per E-Mail benachrichtigt werden möchten. Schon werden Sie direkt informiert, sobald neue Medien zu Ihrer Suchanfrage verfügbar sind.

Eine gespeicherte Suchanfrage interessiert Sie nicht mehr? In ihrem Konto unter „Mein Bereich" können Sie diese verwalten.

Über „Mein Bereich“ kann das Passwort geändert werden. Unter dem Reiter „Profil“ ist die Funktion „PIN (Passwort) ändern“ zu finden. Bitte die angegebene Passwortregel beachten. Das neue Passwort gilt dann auch für die digitalen Angebote » Onleihe, Munzinger und Brockhaus.

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich in einer unserer Bibliotheken » melden, um ihr Passwort zurücksetzen zu lassen.

Die einfache Antwort ist: Ja! Solange wir Haushaltsmittel zur Verfügung haben, können Sie sowohl in unseren Bibliotheken, als auch online mit dem Kaufvorschlagsformular » Ihre Wünsche abgeben.

Gerne nehmen wir Ihre Buchgeschenke im Namen des Freundeskreises der Stadtbibliothek Oldenburg e.V. » entgegen.

Da wir einem aktuellen Medienbestand verpflichtet sind, können wir nicht verbindlich zusagen, dass diese in den Bestand der Stadtbibliothek aufgenommen werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Ihre Geschenke gegebenenfalls zu unseren Gunsten auf dem Bücherflohmarkt veräußert und unverkäufliche Titel entsorgt werden.

Die Menge ist auf zwei Kartons/je Öffnungstag (außer Samstag) beschränkt.

Folgende Medien werden nicht angenommen:

  • Romane, Sachbücher, Kinder- und Jugendbücher, die älter als zehn Jahre sind
  • Zeitschriften, Stadtpläne, Schulbücher und Lexika
  • Schallplatten, Musik-, Hörspiel- und Videokassetten
  • CD-ROMs
  • sowie Medien aus Haushaltsauflösungen und Nachlässen, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen

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